Allgemeine Verkaufsbedingungen der Grass AF GmbH & Co KG
Die Grass AF handelt mit Metallen aller Art. Dazu gehören insbesondere Kupfer: Halbzeuge, Platten, Draht, Abfälle und Schrott; Bronze: Halbzeuge und Platten; Messing und CuNi Halbzeuge; Kupferlegierungen, Chromnickel und Titan & Ferrotitan Abfälle und Schrott; Ferroalloys.
III. Angebot und Vertragsabschluss
VII. Gewichts- und Mengenermittlung
Zur Gewichts- und Mengenermittlung sind – unbeschadet der Regelung zu V, Ziffer 10 – die durch die Grass AF GmbH & Co KG festgestellten Gewichte und Mengen maßgebend. Dem Käufer bleibt eine eigene Gewichts- und Mengenermittlung auf seine Kosten überlassen.
VIII. Gewährleistung, Haftung
Bei rechtlich nicht begründeter Nichtabnahme der Lieferung oder Leistung durch den Käufer ist die Grass AF GmbH & Co KG berechtigt, Schadensersatz in nachgewiesener Höhe zu verlangen oder ohne Nachweis in Höhe von 20 % des Wertes der nicht abgenommenen Lieferung oder Leistung (Teillieferung oder Teilleistung). Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.
Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Vertrages mit dem Käufer. Sofern die Grass AF GmbH & Co KG solche Beratungen erteilt, sind sie nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Sie entbinden den Käufer nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgerechten Verarbeitung der von der Grass AF GmbH & Co KG gelieferten Ware.
XII. Datenschutz
XIII. Anzuwendendes Recht, Sprache, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ungültigen Klauseln durch andere Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Klauseln wirtschaftlich möglichst weitgehend nahekommen.