Allgemeine Einkaufsbedingungen der Grass AF GmbH & Co KG
Alle Angebote des Lieferanten müssen der Anfrage der Grass AF GmbH & Co KG entsprechen und auf das Anfragezeichen der Grass AF GmbH & Co KG Bezug nehmen. Sämtliche Angebote sind für die Grass GmbH kostenfrei.
Der Lieferant sichert zu, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die Grass AF GmbH & Co KG dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z.B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten sowie aller Rechte im Sinne des 435 Satz 1 BGB in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Lieferant hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ungültigen Klauseln durch andere Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Klauseln wirtschaftlich möglichst weitgehend entsprechen.